Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, einzelne Programmpunkte oder Referierende aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Krankheit von Referierenden) abzusagen. In diesem Fall entstehen den Teilnehmenden keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.